Fachbeitrag
Bevor der Fliesenleger mit der Verlegung des Oberbelags beginnen kann, ist die Begutachtung des Untergrunds eine obligatorische Maßnahme. Denn für einen ästhetischen, technisch einwandfreien sowie dauerhaft tragfähigen Belag ist ein „verlegegerechter“ Untergrund zwingend erforderlich.
Autor: Joachim Fülle, Leiter codex Produktmanagement und Anwendungstechnik
Damit der Fliesenleger nicht in die rechtliche Falle tappt, gilt es die Arbeiten der Vorgewerke zu überprüfen und zu beurteilen, in wie weit ein fachgerechter und verlegereifer Untergrund vorliegt. Hierbei gibt es eine Vielzahl von Regelwerken und Vorgaben zu beachten.