In den Bauordnungen der Bundesländer ist im § 13 beschrieben, dass Bauwerke und Bauteile so zu planen und auszuführen sind, dass durch Wasser oder Feuchtigkeit keine Schäden oder unzumutbare Belästigungen entstehen. Das bedeutet, dass die Bausubstanz durch geeignete Abdichtungsmaßnahmen zu schützen ist.
Keramische Fliesen und Platten haben sich seit vielen Jahrhunderten an Wand und Boden bestens bewährt und sind nicht mehr wegzudenken. Speziell in sogenannten Nassräumen wie Schwimmbädern, Wellnessanlagen, Produktionsstätten für den Lebensmittelbereich bis hin zum wohnhäuslichen Bad, hat sich der keramische Baustoff (Fliesen und Platten) bestens bewährt. Er ist nach wie vor einer der widerstandsfähigsten Belägen bei der Oberflächengestaltung und besonders unverwüstlich, dank der stofflichen Neutralität bei der Einwirkung aggressiver Medien.
Der keramische Belag plus Verfugung bildet eine geschlossene Oberfläche. Allerdings ersetzen auch beide zusammen nicht die nötige abdichtende Maßnahme, da die Fugenfüllung nicht als wasserdicht definiert ist. Fliese und Fuge sind immer als wasserdurchlässig zu bewerten. Daher hat sich bei Flächen mit extremer Feuchtigkeitsbelastung die Kombination von keramischen Belägen und Fugen in Verbindung mit den sog. Verbundabdichtungen über viele Jahrzehnte in der Praxis bewährt. Denn Zusammen mit der Verfugung bilden sie eine geschlossene Oberfläche.
Die eingesetzten Fliesenverbundabdichtungen, welche zum Beispiel auf der Estrichoberfläche appliziert werden, bilden mit der folgenden, im Dünnbett verlegten Fliese, eine Systemeinheit. Diese wurden in der DIN 18195 sowie verschiedenen Merkblättern des ZDB, BEB oder des Steinmetzverbandes bisher beschrieben.
Komplex alt wird strukturiert neu
Nun wurde die Abdichtungsnorm DIN 18195 komplett überholt. Die dafür neu beschlossenen fünf anwendungsbereichsbezogene Nachfolgenormen (DIN 18531, DIN 18532, DIN 18533, DIN 18534 und DIN 18535) lösen seit dem 01.07.2017 die alte fast komplett ab – inklusiver aller Vor- und Nachteile.
Eigentlich sollte es eine Normalität darstellen, insbesondere bei bewohnten Gebäuden und Räumen vor den Negativfolgen von Wasser, wie beispielsweise Schimmelbefall, Ausblühungen und ungesundes Wohnklima usw. zu bewahren.
Eine verständlichere und übersichtlichere Richtlinie unterstützt bei der praktischen Umsetzung geplanter Vorhaben.
Denn in der Praxis ist das noch lange nicht selbstverständlich. Über die Hälfte aller Bauschäden sind auf die Gewerke Bauwerksabdichtung sowie Wärme- und Feuchtigkeitsschutz zurückzuführen.
Die Neugestaltung aller Normteile, die das Gebäude hinsichtlich der abzudichtenden Bauteile beschreiben, lassen sich an dem abgebildeten Gebäudeschnitt erläutern: