Ihr seid in Eurer täglichen Arbeit mit ganz unterschiedlichen Problemen konfrontiert. Beeinträchtigung der Estrichoberflächen ist eines davon. Und da spielt es keine Rolle, ob der Estrich neu verlegt wurde oder in einem Altbau vorkommt. Der Fliesenleger hat grundsätzlich vor Arbeitsbeginn den Verlegeuntergrund darauf zu prüfen, ob er zur Aufnahme von Fliesen und Platten geeignet ist. Weist dieser Mängel auf, müssen vor dem Fliesenverlegen die Bedenken bei dem Bauherren schriftlich angemeldet werden.
Im Neubau kann es vorkommen, dass frisch verlegter Estrich infolge von Zugluft „verdurstet“ oder durch ungleichmäßige Verlege- oder Mischbedingungen eine unzureichende Oberflächenfestigkeit aufweisen kann. Im Altbau dagegen ist ein häufiges Problem, dass der Estrich bereits marode ist und die sicherste Lösung ein kostenintensiver Rückbau wäre. Um Zeit und Ressourcen zu sparen und trotzdem eine einwandfreie Fliesenverlegung in beiden Fälle zu garantieren, ist die....