Einwandfreie und somit unproblematische Untergründe sind der Wunsch von jedem Planer, Handwerker und Bauherren. Vor allem weil sie eine Notwendigkeit für ein dauerhaftes Werk darstellen. Häufig findet der Fliesenleger jedoch „kritische Untergründe“ vor, die erst in belegreife Flächen verwandelt werden müssen, bevor die weiteren Arbeitsschritte folgen können.
Gerissene Estrichuntergründe zum Beispiel bilden keine sichere und dauerhafte Grundlage für die Verlegung keramischer Beläge. Doch nicht jeder Riss muss gleich beseitigt werden, denn die Art des Risses macht einen großen Unterschied aus.
Hierzu hat die Literatur unterschiedlichen Varianten beschrieben:
- Haarrisse (Krakeleerisse) sind feinste Risse an der Oberfläche mit geringer Tiefe und geringer Rissbreite. Diese Risse sind unkritisch, da die Tragfähigkeit und die Festigkeit des Estrichs nicht beeinträchtigt werden.
- Trennrisse teilen den gesamten Estrich. Es handelt sich in der Regel um breitere Risse mit mehr oder weniger gerichtetem Verlauf. Bei Fliesenbelägen müssen diese Risse in jedem Fall saniert werden.
- Außerdem gibt es noch Schein- oder Arbeitsfugen in Estrichen. Sie sollen unkontrollierte Risse aufgrund des Schwunds bei der Trocknung von Zementestrichen verhindern und können je nach Geometrie und Größe nach der Belegereife verschlossen werden. Bewegungs- und Anschlussfugen sind jedoch keine Risse und in jedem Fall an gleicher Stelle und Breite im Belag zu übernehmen.